Deutschland hat eine schwierige Arbeitsmarktsituation. Die Gesellschaft wird immer älter, zum einen leben Senioren immer länger und bleiben länger fit und arbeitsfähig, andererseits wird immer weniger Nachwuchs geboren. Diese Senioren sind oftmals Fachkräfte, die für die Wirtschaft wichtig sind. Viele von ihnen können noch arbeiten, auch wenn sie vorzeitig Altersrente beziehen. Bisher waren diese Möglichkeiten gesetzlich beschränkt.
Arbeitgeber machen mittlerweile zunehmend Druck auf die Politik, da sie erkannt haben, dass die Fachkompetenzen älterer Arbeitnehmer wichtig für die Betriebe sind.
Von der anderen Seite stellt sich das Problem so dar, dass die Senioren in solchen Fällen eine starke Verminderung des Einkommens hinnehmen mussten, besonders wenn sie vorher ein hohes Einkommen hatten. Der Wunsch, die Phase mit finanziellen Zuverdiensten zumindest abzufedern ist in dieser Situation ganz natürlich.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen reagiert nun auf die Forderungen. Wenn Ruheständler vorzeitig Altersrente beziehen und dennoch nebenbei etwas verdienen, waren die Verdienstmöglichkeiten bisher beschränkt. Ab 400 Euro Zuverdienst wurde das Einkommen schrittweise auf das Altersgeld angerechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Zuverdienst an das Gehalt des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses anzuschließen. Die Grundlage für die Berechnung bietet das höchste Jahreseinkommen aus den vorhergegangenen 15 Jahren. Ursprünglich war vorgesehen, das Durchschnittsgehalt der letzten drei Jahre zu berechnen. Gerade diese Phase ist aber vor dem Bezug einer Altersrente problematisch und oft mit Lohneinschnitten verbunden.
Dennoch gilt diese Regelung nicht für alle Rentner die nebenbei berufstätig sind. Nur wer mindestens 63 Jahre alt ist und 35 Jahre versichert war, ist von der Regelung betroffen. Eine Ausnahme sind schwerbehinderte Menschen, die schon vorher von der Regelung profitieren können.
Die Kombirente ist dennoch umstritten, da sie die Probleme des Renteneintritts mit 67 nicht löse.