Die soziale Pflegeversicherung wurde am 1.1.1995 eingeführt. Sie wird im Sozialgesetzbuch XI geregelt und ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Dieser Zweig der Sozialversicherung wird von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen geführt. Mit deren Hilfe soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. Weiterlesen
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